Baugenehmigung
26. November 2019Bauherr
26. November 2019Als Baugrenze bezeichnet man die im Bebauungsplan eingezeichnete Linie, welche nach § 23 der Baunutzungsverordnung von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überbaut werden darf.
Wenn im Bebauungsplan nur eine Baugrenze und keine Baulinie festgelegt und eingezeichnet ist, kann das Gebäude entsprechend den gesetzlichen Richtlinien – wie beispielsweise den erforderlichen Abstandsflächen – frei positioniert werden.
Ist zusätzlich eine Baulinie festgelegt, muss eine der Gebäudeseiten exakt an der Baulinie liegen. Ziel einer Baulinie ist es zumeist, eine durchgehende Häuserflucht an der Straßenseite zu erzielen. Früher wurde die Baulinie als Bauflucht oder Baukante bezeichnet.
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