Betriebskosten
26. November 2019Bewirtschaftungskosten
26. November 2019Die Bewertungszahl wird für jeden Bausparvertrag an bestimmten Stichtagen (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) errechnet und ergibt sich aus der Bewertung des Sparguthabens sowie der darin enthaltenen Guthabenzinsen und den bis zum Stichtag vorausberechneten Jahreszinsen.
Die Bewertungszahl muss eine bestimmte Größe erreichen (Mindestbewertungszahl), damit der Bausparvertrag zugeteilt und die vereinbarte Bausparsumme als Darlehen ausgezahlt werden kann. Für die Berechnung gilt, je höher die Sparsumme und je länger die Sparzeit, umso höher fällt die Bewertungszahl aus.
Das Mindestansparguthaben, das ein Bausparer während seiner Sparphase ansparen muss, liegt zwischen 40% und 50% der vereinbarten Bausparsumme. Die (Mindest)Bewertungszahl ist von der Bewertungsweise der jeweiligen Bausparkasse abhängig.
Kontoauszüge seiner Bausparkasse informieren den Bausparer über das angesparte Guthaben und die bereits erreichte Bewertungszahl. Wenn Mindestansparsumme und Mindestbewertungszahl erreicht sind, wird der Bausparer schriftlich über die Zuteilung informiert. Er kann nun die vereinbarte Bausumme als Darlehen abrufen, die Zuteilung verschieben, nur einen Teil des Darlehens in Anspruch nehmen, die Bausumme durch weiteres Ansparen erhöhen oder sich das angesparte Guthaben auszahlen lassen. Welche dieser Möglichkeiten die sinnvollste ist, muss im Einzelfall genau geprüft werden.
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