Zuschlagsbeschluss
27. November 2019Zwangsversteigerung
27. November 2019Als Zuteilung eines Bausparvertrags bezeichnet man die Freigabe der Bausparkasse zur Auszahlung. Nach Zuteilung kann der Bausparer sich sein angespartes Guthaben oder, wenn eine ausreichende Sicherheit gestellt wurde, das vereinbarte Bauspardarlehen auszahlen lassen. Die Zuteilung des Bausparvertrages kann nur erfolgen, wenn die im jeweiligen Bausparvertrag festgelegten Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind.
In der Regel werden folgende Zuteilungsvoraussetzungen vereinbart:
- Mindestguthaben: Das Bausparguthaben muss einen vertraglich festgelegten Prozentsatz (in der Regel 40% oder 50%) der Bausparsumme erreicht haben
- Mindestbewertungszahl: Vertraglich festgelegte Bewertungszahl, die für eine Zuteilung erreicht sein muss. Die Bewertungszahl wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages errechnet.
- Mindestsparzeit: Vertraglich festgelegte Zeit zwischen Vertragsabschluss und dem frühest möglichen Zuteilungstermin
Da Bauspardarlehen aus den Guthaben anderer Bausparer, deren Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist, gezahlt werden, ist nicht vorhersehbar, wann genau eine Zuteilung erfolgen kann. Bausparkassen können aus diesem Grund keine verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen. Die Zuteilungsreihenfolge wird anhand der Bewertungszahl festgelegt: Bausparverträge mit höherer Bewertungszahl haben Vorrang bei der Zuteilung.
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