Als Zuteilung eines Bausparvertrags bezeichnet man die Freigabe der Bausparkasse zur Auszahlung. Nach Zuteilung kann der Bausparer sich sein angespartes Guthaben oder, wenn eine ausreichende Sicherheit gestellt wurde, das vereinbarte Bauspardarlehen auszahlen lassen. Die Zuteilung des Bausparvertrages kann nur erfolgen, wenn die im jeweiligen Bausparvertrag festgelegten Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind.
In der Regel werden folgende Zuteilungsvoraussetzungen vereinbart:
Da Bauspardarlehen aus den Guthaben anderer Bausparer, deren Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist, gezahlt werden, ist nicht vorhersehbar, wann genau eine Zuteilung erfolgen kann. Bausparkassen können aus diesem Grund keine verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen. Die Zuteilungsreihenfolge wird anhand der Bewertungszahl festgelegt: Bausparverträge mit höherer Bewertungszahl haben Vorrang bei der Zuteilung.
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