Bewertungszahl
26. November 2019Bodenrichtwert / Bodenwert
26. November 2019Als Bewirtschaftungskosten werden alle Aufwendungen bezeichnet, die ein Eigentümer bzw. Vermieter für die laufende Bewirtschaftung und Unterhaltung einer Immobilie zahlt. Zu den Bewirtschaftungskosten zählen nach § 18 der Wertermittlungsverordnung (WertV) und § 24 der II. Berechnungsverordnung (II. BV):
- Abschreibung
- Betriebskosten
- Instandhaltungskosten
- Verwaltungskosten
- Mietausfallwagnis
Die Bewirtschaftungskosten können bei vermieteten Immobilien bzw. deren Flächen in Form der sogenannten Betriebskosten oder Nebenkosten teilweise auf den Mieter umgelegt werden. Die Betriebskosten sind damit Teil der Bewirtschaftungskosten, mit diesen aber nicht zu verwechseln.
Bei einer Gewerbevermietung können die meisten Bewirtschaftungskosten bis auf bestimmte Instandhaltungskosten auf den Mieter umgelegt werden. Bei einer Wohnungsvermietung sind nur die Betriebskosten und in begrenztem Maße Schönheitsreparaturen auf den Mieter umgelegbar.
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