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26. November 2019Effektivzins
26. November 2019Der effektive Jahreszins oder veraltet auch Effektivzins genannt, dient dazu, unterschiedliche Kreditangebote mit gleicher Laufzeit bzw. gleicher Sollzinsbindung, vergleichbar zu machen. Aus diesem Grund sind Kreditinstitute zur Angabe des effektiven Jahreszinses gesetzlich verpflichtet.
Der effektive Jahreszins richtet sich nach der Preisangabenverordnung (PAngV) und berücksichtigt:
- Nominalzinssatz bzw. Sollzinssatz
- Bearbeitungsgebühren
- Auszahlungskurs
- Tilgungssatz
- Zinsverrechnungstermine
- Tilgungsverrechnungstermine
Damit sind im effektiven Jahreszins nahezu alle Preisbestandteile des Darlehens berücksichtigt. Im Klartext bedeutet das, der effektive Jahreszins gibt die jährlichen Gesamtkosten des Kredits in Prozent an. Damit ist der effektive Jahreszins der faktisch entscheidende Wert zur Berechnung der realen Kosten Ihrer Baufinanzierung.
Im effektiven Jahreszins sind folgende Kosten allerdings nicht enthalten:
- Schätzgebühren (Taxkosten oder Wertermittlungsgebühren)
- Bereitstellungszinsen
- Teilauszahlungszuschläge
- und Kontoführungsgebühren
Sie sollten auch an diese Kosten denken, wenn Sie Angebote objektiv vergleichen möchten.
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