Bemusterung
26. November 2019Betriebskosten
26. November 2019Als Bereitstellungszinsen bezeichnet man die Zinsen, die für ein genehmigtes, aber noch nicht ausgezahltes Darlehen anfallen. Bereitstellungszinsen sind demnach nur für den Teildarlehensbetrag zu entrichten, der noch nicht abgerufen wurde. In der Regel fallen die Bereitstellungszinsen frühestens 3 Monate nach Darlehenszusage an und betragen ca. 0,25 % pro Monat bzw. 3 % pro Jahr. Die bereitstellungszinsfreie Zeit kann häufig gegen einen Zinsaufschlag verlängert werden.
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