Erbbauzins
26. November 2019Erhaltungsaufwand
26. November 2019Im Unterschied zum Erbbaurecht bezieht sich der Begriff Erbpacht im ursprünglichen Sinne auf ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an landwirtschaftlich nutzbaren Flächen.
Diese historische Form der Landbewirtschaftung ist in Deutschland allerdings gesetzlich nicht mehr zulässig. Umgangssprachlich wird stattdessen das Erbbaurecht an Baugrundstücken häufig als Erbpacht bezeichnet.
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