Erbpacht
26. November 2019Erschließung
26. November 2019Als Erhaltungsaufwand werden Ausgaben bezeichnet, durch die etwas bereits Vorhandenes instandgesetzt, modernisiert oder instandgehalten wird. Das sind im Klartext alle Kosten, die für die Instandhaltung, Modernisierung oder Renovierung einer Immobilie anfallen. Der Erhaltungsaufwand kann steuerlich abgesetzt werden, wenn das Objekt vermietet ist.
Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden können als Werbungskosten in einem Betrag von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Gehen die Modernisierungsarbeiten allerdings über eine zeitgemäße, Substanz erhaltende Erneuerung der Immobilie hinaus, erhöht sich dadurch der Gebrauchswert des Gebäudes, zählen die Ausgaben für diese Arbeiten zu den Herstellungskosten. Herstellungs- und Anschaffungskosten können auch steuerlich geltend gemacht werden, allerdings nicht als Werbekosten in einem Betrag, sondern als Abschreibung über mehrere Jahre.
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