Förderbetrag für Geringverdiener
25. November 2019Gesellschafter-Geschäftsführer
25. November 2019Mit den Neuregelungen durch das BRSG wurde ua. für die Grundsicherung ab 2018 ein Freibetrag eingeführt. Somit wird Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht mehr voll angerechnet. Künftig wird ein monatlicher Sockelbetrag von 100 Euro aus zusätzlicher Altersvorsorge, egal ob betrieblich oder privat, nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet. Ist die monatliche Rente aus der zusätzlichen Altersvorsorge höher als 100 Euro, ist der übersteigende Betrag zu 30 % anrechnungsfrei. Insgesamt ist der Freibetrag aber auf 50 % der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt.
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