Gesamtschuldner sind alle Darlehensnehmer eines Kredits. Wenn also ein Darlehensvertrag von mehreren Darlehensnehmern unterzeichnet wurde, so haften diese für die vollständige Darlehenssumme gesamtschuldnerisch. Das heißt, dass jeder einzelne Darlehensnehmer unabhängig von den anderen zur vollen Zahlung verpflichtet ist. Bei der privaten Baufinanzierung beispielsweise sind oft beide Ehegatten Darlehensnehmer und somit auch die Gesamtschuldner. Dies gibt dem Darlehensgeber eine erhöhte Sicherheit, denn er kann sich mit seiner Forderung an verschiedene Personen richten.
Der Darlehensgeber ist berechtigt, frei zu entscheiden, welchen Gesamtschuldner er in Anspruch nimmt. Damit kann die Bank von jedem einzelnen Darlehensnehmer die vollständige Summe oder einen Teilbetrag einfordern. Die gesamte Leistung darf jedoch nur einmalig vom Darlehensgeber verlangt werden und nicht von mehreren Gesamtschuldnern gleichzeitig. Der Gesamtschuldner ist nicht mit dem Bürgen zu verwechseln. Ein Bürge tritt nur ein, wenn der oder die Darlehensnehmer zahlungsunfähig sind.
« Back to Glossary IndexTelefon +49 341 303 450-0
E-Mail kontakt@vb-select.de
Die Dienstleistungen auf dieser und den folgenden Seiten bieten Ihnen die VB Select AG und die namentlich genannten Kooperationspartner jeweils auf eigene Rechnung und auf eigene Haftung an. Ausgenommen sind Wertpapierdienstleistungen im nachfolgend dargestellten Umfang:
Als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bietet Ihnen die VB Select AG die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
Die Dienstleistungen auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen auf eigene Rechnung und auf eigene Haftung an. Ausgenommen sind Wertpapierdienstleistungen.
Als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bieten wir die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.