Grundschuld
27. November 2019Grundschuldbestellung
27. November 2019Grundschuldabtretung bedeutet, dass eine in Abt. III des Grundbuchs eingetragene Grundschuld zur Sicherung eines Darlehens an einen anderen Gläubiger abgetreten wird. Das geht, weil die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung gebunden ist.
So kann die Grundschuld beispielsweise zur Absicherung einer Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung vom alten Gläubiger an den neuen Gläubiger abgetreten werden. Auf den Darlehensnehmer kommen bei einer Grundschuldabtretung geringere Kosten zu als bei einer Neueintragung.
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