Grundpfandrecht
27. November 2019Grundschuldabtretung
27. November 2019Die Grundschuld ist das von Banken oder anderen Darlehensgebern bevorzugte Grundpfandrecht zur Absicherung eines Darlehens, insbesondere einer Immobilien- bzw. Baufinanzierung. Die Grundschuld wird in Abt. III des Grundbuches eingetragen und ermöglicht es dem Gläubiger (Kreditgeber), das Grundstück bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (Darlehensnehmer) zu verwerten, und damit seine Forderungen befriedigen zu können.
Die Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek nicht an eine bestimmte Forderung gebunden (nicht akzessorisch) und kann damit auch bei einer Anschlussfinanzierung bzw. Umschuldung beispielsweise abgetreten werden. Darüberhinaus ist die Grundschuld ein dingliches Grundpfandrecht, d. h. das Grundstück haftet und nicht der Kreditnehmer persönlich. Eine besondere Form der Grundschuld ist die sogenannte Briefgrundschuld.
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