Kapitaldienstfähigkeit
27. November 2019Kaufvertrag
27. November 2019Als Kaufnebenkosten werden alle Aufwendungen bezeichnet, die beim Kauf einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis anfallen. Wenn der Käufer einen Makler beauftragt hat, so beträgt dessen Courtage in der Regel zwischen 3% und 6% des Kaufpreises zzgl. MwSt. In jedem Fall entstehen beim Kauf einer Immobilie Notargebühren und Kosten für die Grundbucheintragung. Diese schlagen mit ca. 2% des Kaufpreises zu Buche. Darüber hinaus fällt Grunderwerbsteuer an, die noch vor dem Eintrag ins Grundbuch entrichtet werden muss. Sie ist je nach Bundesland unterschiedlich, liegt aber meistens bei 3,5% des Kaufpreises. Somit können Kaufnebenkosten von insgesamt ca. 10% des Kaufpreises entstehen.
Wer ein Baugrundstück erwerben möchte, sollte sich genau erkundigen, ob alle Erschließungskosten bezahlt sind, bzw. ob noch weitere Erschließungsmaßnahmen von der Gemeinde geplant sind.
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