Vorfinanzierungsdarlehen
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27. November 2019Das Vorkaufsrecht wird in Abt. II des Grundbuches eingetragen. Soll die Immobilie an Dritte verkauft werden, kann der Vorkaufsberechtigte das Objekt zu den Vertragsbedingungen selbst erwerben, die zwischen dem Verkäufer und der dritten Person ausgehandelt wurden. Möchte er dies nicht, muss er vor dem Verkauf seine Zustimmung erteilen. Um sein Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen, hat der Berechtigte zwei Monate Zeit.
Ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen, sollte im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Kaufinteressenten eine Rücktrittsklausel integriert werden, damit dieser aufgelöst werden kann, wenn der Vorkaufsberechtigte von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen sollte.
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