Das Vorkaufsrecht wird in Abt. II des Grundbuches eingetragen. Soll die Immobilie an Dritte verkauft werden, kann der Vorkaufsberechtigte das Objekt zu den Vertragsbedingungen selbst erwerben, die zwischen dem Verkäufer und der dritten Person ausgehandelt wurden. Möchte er dies nicht, muss er vor dem Verkauf seine Zustimmung erteilen. Um sein Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen, hat der Berechtigte zwei Monate Zeit.
Ist ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingetragen, sollte im Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Kaufinteressenten eine Rücktrittsklausel integriert werden, damit dieser aufgelöst werden kann, wenn der Vorkaufsberechtigte von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen sollte.
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Als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bietet Ihnen die VB Select AG die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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