Maklercourtage
27. November 2019Mitschuldner
27. November 2019Die Miete ist ein vertraglich vereinbartes Entgelt für die Nutzung eines Gegenstandes und wird im Mietvertrag geregelt. Der Oberbegriff Miete wird im allgemeinen Sprachgebrauch meistens für die Überlassung einer Wohnung verwendet.
Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter die Nutzung der Mietsache während der Mietzeit im vertragsgemäßen Zustand zu erlauben. Eigentlich muss der Vermieter die auf der Mietsache ruhenden Lasten selbst tragen. In der Praxis wird allerdings fast immer vereinbart, dass mit Zahlung der Nebenkosten ein Teil der Lasten auf den Mieter umgelegt wird.
Der Mieter verpflichtet sich im Gegenzug, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu bezahlen und ihm die gemietete Sache zum Ende des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand zurückgeben.
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