Die Miete ist ein vertraglich vereinbartes Entgelt für die Nutzung eines Gegenstandes und wird im Mietvertrag geregelt. Der Oberbegriff Miete wird im allgemeinen Sprachgebrauch meistens für die Überlassung einer Wohnung verwendet.
Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter die Nutzung der Mietsache während der Mietzeit im vertragsgemäßen Zustand zu erlauben. Eigentlich muss der Vermieter die auf der Mietsache ruhenden Lasten selbst tragen. In der Praxis wird allerdings fast immer vereinbart, dass mit Zahlung der Nebenkosten ein Teil der Lasten auf den Mieter umgelegt wird.
Der Mieter verpflichtet sich im Gegenzug, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu bezahlen und ihm die gemietete Sache zum Ende des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand zurückgeben.
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Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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