Miete
27. November 2019Modernisierung
27. November 2019Insbesondere in der Baufinanzierung schließen bei der Aufnahme eines Darlehens oft mehrere Personen als Schuldner den Darlehensvertrag ab. In den meisten Fällen sind das Ehegatten. In diesem Fall ist der Eine der Mitschuldner des Anderen. In der Regel haften alle Mitschuldner gesamtschuldnerisch für die Einhaltung des Darlehensvertrags. Daraus ergibt sich eine zusätzliche Sicherheit für die Bank.
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