Eine Nachfinanzierung wird dann nötig, wenn der tatsächliche Finanzierungsbedarf über die ursprünglich kalkulierten Mittel hinausgeht und die schon abgeschlossene Finanzierung nicht ausreicht. In einem solchen Fall müssen in der Regel zur Nachfinanzierung über ein zusätzliches Darlehen weitere Gelder aufgenommen werden.
Für eine Nachfinanzierung kann es viele Gründe geben, der einfachste ist natürlich, dass sich der Bauherr oder Immobilienkäufer verrechnet hat. Es können aber, gerade bei einem Neubau, auch unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die das Bauvorhaben wider Erwarten verteuern. Das kann durch Einsturz der Baugrube passieren, durch widrige Witterungseinflüsse oder wenn umfangreiche Eigenleistungen vorgesehen waren und der Bauherr plötzlich krank wird, um nur einige Beispiele zu nennen. Beim Kauf einer Immobilie können beispielsweise unvorhergesehene Sanierungsmaßnahmen notwendig werden, die den Rahmen der ursprünglichen Kalkulation sprengen.
Die Risiken einer Nachfinanzierung können durch eine umsichtige Kalkulation mit finanziellem Puffer minimiert werden. Auch der Abschluss sinnvoller Versicherungen schützt im Schadenfall vor einer Kostenexplosion.
« Back to Glossary IndexTelefon +49 341 303 450-0
E-Mail kontakt@vb-select.de
Die Dienstleistungen auf den folgenden Seiten bietet Ihnen die VB Select AG auf eigene Rechnung und auf eigene Haftung an. Ausgenommen sind Wertpapierdienstleistungen im nachfolgend dargestellten Umfang:
Als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bietet Ihnen die VB Select AG die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
Die Dienstleistungen auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen auf eigene Rechnung und auf eigene Haftung an. Ausgenommen sind Wertpapierdienstleistungen.
Als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bieten wir die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.