Nebenkosten
27. November 2019Negativbescheinigung
27. November 2019Der Negativbescheid ist eine amtliche Bescheinigung, die aussagt, dass auf ein Grundstück keine vermögensrechtlichen Ansprüche Dritter geltend gemacht werden können. Wird ein Negativbescheid von der Bank verlangt, ist er vor der Eintragung der Grundschuld für die Finanzierung vorzulegen. Die Banken sichern sich damit gegen evtl. Forderungen oder Belastungen anderer auf das jeweilige Grundstück ab. Das ist insbesondere in den neuen Bundesländern von Bedeutung, da hier die Eigentumsverhältnisse bei Immobilien oft nicht eindeutig geklärt sind.
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