Nießbrauch
27. November 2019Notarbestätigung
27. November 2019Ein Notaranderkonto ist ein Bankkonto, das auf den Namen eines Notars eingerichtet ist und von diesem treuhänderisch verwaltet wird. Auf ein Notaranderkonto dürfen nur fremde Gelder eingezahlt werden für deren zweckmäßige Verwendung der Notar garantiert.
Bei Immobiliengeschäften kann vertraglich vereinbart werden, dass der Kaufpreis zunächst auf ein Notaranderkonto gezahlt wird. Dadurch wird eine vorzeitige Darlehensauszahlung zur Kaufpreisabwicklung ermöglicht, auch wenn die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Notar gewährleistet über seinen Treuhandauftrag die zweckmäßige Verwendung der Gelder. In der Regel fällt für die Nutzung eines Notaranderkontos eine Hebegebühr an. Interessant ist diese Vorgehensweise, wenn es bei einem Immobilienkauf mal sehr schnell gehen muss, weil sonst die Traumimmobilie gegebenenfalls anderweitig veräußert wird.
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