Beim „Outsourcing von Pensionsrückstellungen“ geht es um das Beseitigen von Pensionsrückstellungen aus der Bilanz. Die Motive dafür sind vielschichtig. Mögliche Ziele sind: die Verkürzung der Bilanz, die Verbesserung der Eigenkapitalquote und des Unternehmensratings, die Auslagerung biometrischer Risiken, die Auslagerung der Risiken des Kapitalanlagemanagements, die Reduzierung der Verwaltungskosten oder die Verringerung der Zahlungen an den PSVaG. Formal kann die Auflösung der Pensionsrückstellung durch Erfüllung des Versorgungsversprechens, durch einen Wechsel des Versorgungsschuldners oder durch einen Wechsel des Durchführungswegs erreicht werden. In der Regel erfordern die genannten Lösungsmöglichkeiten eine nicht unerhebliche Liquidität.
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Als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bietet Ihnen die VB Select AG die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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