Nachgelagerte Besteuerung
25. November 2019Outsourcing von Pensionsrückstellungen
25. November 2019Beim sog. Opting-Out wird für jeden neuen Mitarbeiter automatisch eine Entgeltumwandlung, meist mit Arbeitgeberzuschuss, eingerichtet. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit, dieser Entgeltumwandlung zu widersprechen. Ziel des Opting-Out Modells ist es, einen deutlich höheren Verbreitungsgrad der bAV im Unternehmen zu erreichen und gleichzeitig Beratungs- und Vertriebskosten zu reduzieren. Seit 2018 kann dieses Modell nur durch einen Tarifvertrag im Unternehmen eingeführt werden. Darüber hinaus muss dem Mitarbeiter mindestens drei Monate vor der ersten Umwandlung ein schriftliches Angebot mit einer Widerspruchsfrist von mindestens einem Monat vorliegen. Der Mitarbeiter muss ebenso die Möglichkeit haben, die Entgeltumwandlung jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu beenden.
« Back to Glossary Index