Schenkung
27. November 2019Schufa-Klausel
27. November 2019Die Schufa Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine privatwirtschaftlich organisierte Wirtschaftsauskunft mit Sitz in Wiesbaden. Die Schufa wird von den ihr angeschlossenen Kreditinstituten getragen.
Geschäftszweck der Schufa ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen und den Verbraucher vor Überschuldung zu schützen. Die Schufa ist im Besitz von fast 500 Millionen Einzeldaten von rund 66 Millionen natürlichen Personen, damit sind ca. drei Viertel aller Deutschen von der Schufa erfasst. Die Schufa bearbeitet jährlich mehr als 103 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Davon sind rund 1,5 Millionen Selbstauskünfte von Bürgern, die ihre Daten einsehen wollen.
Folgende Daten werden von der Schufa gespeichert:
Kontaktdaten:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsname
- Aktuelle Anschrift, frühere Anschriften
Art, Gegenstand und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Geschäfts:
- Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit
- Eröffnung von Konten (Girokonto, Pfändungsschutzkonto)
- Ausgegebene Kreditkarten
- Einrichtung eines Telekommunikationskontos
- Kundenkonten des Handels, Versandhandels
Kommt jemand seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann das geschädigte Unternehmen einen negativen Schufa-Eintrag vornehmen lassen. Aber auch vertragsgerechtes Verhalten des Verbrauchers wird als positiver Vermerk gespeichert. Künftige Kreditgeber erhalten diese Information auf Anfrage und können sich so ein Bild der Kreditwürdigkeit ihres Kunden machen. Damit ist die Schufa-Auskunft ein wichtiger Bestandteil der Bonitätsprüfung.
Prinzipiell können Daten nur mit der Einwilligung des Verbrauchers von der Schufa gespeichert werden (Schufa-Klausel). Allerdings ist diese Einwilligung in der Regel fester Bestandteil des Vertrages mit den an die Schufa angeschlossenen Unternehmen. Umstritten ist die Praxis der Schufa, sich öffentliche Daten beispielsweise aus dem Schuldnerverzeichnis der Amtsgerichte auch ohne Einwilligung der Betroffenen zu verschaffen.
« Back to Glossary Index