Schätzkosten
27. November 2019Schufa
27. November 2019Stellt jemand einem anderen unentgeltlich sein Vermögen oder Teile seines Vermögens zur Verfügung wird das als Schenkung bezeichnet. Hierbei kann es sich um Wertgegenstände oder -objekte aller Art, aber auch um Geldmittel handeln. Oftmals werden Schenkungen vorgenommen, um Angehörigen später die Erbschaftsteuer zu ersparen. Aber auch Schenkungen sind steuerpflichtig, wenn sie den vom Gesetzgeber festgelegten Freibetrag überschreiten.
Eine Schenkung kann auch als zusätzliches Eigenkapital für eine Baufinanzierung eingesetzt werden. Zum Nachweis wird eine kurze schriftliche Bestätigung des Gebers mit einem entsprechenden Eigenkapitalnachweis benötigt.
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