Die Bonitätsprüfung dient der Feststellung der Kreditwürdigkeit (Bonität) eines Darlehensnehmers.
Zur Bonitätsprüfung werden zwei Kriterien herangezogen, die persönliche und die sachliche Bonität. Zur Feststellung der persönlichen Bonität werden Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit bewertet. Hier stehen berufliche und fachliche Qualifikationen und die Schufa-Auskunft im Vordergrund.
Bei der Prüfung der sachlichen Bonität geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten aufgrund der realen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers in der Vergangenheit und einer prognostizierbaren Zukunft. Hierzu werden Daten wie Einkommensnachweise, Bilanzen usw. zur Auswertung herangezogen und seine Zahlungsfähigkeit überprüft. Die Bonitätsprüfung dient der Absicherung des Kreditinstituts und minimiert das Risiko einer übermäßigen Verschuldung des Darlehensnehmers und der damit verbundenen Gefahr, dass er das aufzunehmende Darlehen und die daraus resultierenden Verpflichtungen zukünftig nicht tragen kann.
Zur Bonitätsprüfung wurden betriebswirtschaftlich-statistische Verfahren entwickelt, die sich systematisch mit der Ermittlung und der individuellen Bonität eines Darlehensnehmers befassen.
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Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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