Bonität
26. November 2019Briefgrundschuld
26. November 2019Die Bonitätsprüfung dient der Feststellung der Kreditwürdigkeit (Bonität) eines Darlehensnehmers.
Zur Bonitätsprüfung werden zwei Kriterien herangezogen, die persönliche und die sachliche Bonität. Zur Feststellung der persönlichen Bonität werden Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit bewertet. Hier stehen berufliche und fachliche Qualifikationen und die Schufa-Auskunft im Vordergrund.
Bei der Prüfung der sachlichen Bonität geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten aufgrund der realen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers in der Vergangenheit und einer prognostizierbaren Zukunft. Hierzu werden Daten wie Einkommensnachweise, Bilanzen usw. zur Auswertung herangezogen und seine Zahlungsfähigkeit überprüft. Die Bonitätsprüfung dient der Absicherung des Kreditinstituts und minimiert das Risiko einer übermäßigen Verschuldung des Darlehensnehmers und der damit verbundenen Gefahr, dass er das aufzunehmende Darlehen und die daraus resultierenden Verpflichtungen zukünftig nicht tragen kann.
Zur Bonitätsprüfung wurden betriebswirtschaftlich-statistische Verfahren entwickelt, die sich systematisch mit der Ermittlung und der individuellen Bonität eines Darlehensnehmers befassen.
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