Wird eine Immobilie zwangsversteigert, ist mit dem Zuschlagsbeschluss des Gerichts die Versteigerung rechtskräftig. Die Immobilie geht an den neuen Eigentümer. Der alte Eigentümer hat nach der Zwangsversteigerung 14 Tage Zeit, Beschwerde einzureichen.
Ein Beschwerdegrund könnte sein, dass das Mindestgebot nicht erreicht wurde. Wird die Beschwerde abgewehrt bzw. geht im vorgesehenen Zeitraum keine ein, gilt der Zuschlagsbeschluss als rechtsgültig, die Immobilie wechselt den Besitzer. Der Zuschlagsbeschluss beinhaltet einen Räumungstitel und eine gesonderte Räumungsklage für den Fall, dass der alte Eigentümer nicht auszieht, ist damit nicht nötig.
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Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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