Zusatzsicherheit
27. November 2019Zuteilung Bausparvertrag
27. November 2019Wird eine Immobilie zwangsversteigert, ist mit dem Zuschlagsbeschluss des Gerichts die Versteigerung rechtskräftig. Die Immobilie geht an den neuen Eigentümer. Der alte Eigentümer hat nach der Zwangsversteigerung 14 Tage Zeit, Beschwerde einzureichen.
Ein Beschwerdegrund könnte sein, dass das Mindestgebot nicht erreicht wurde. Wird die Beschwerde abgewehrt bzw. geht im vorgesehenen Zeitraum keine ein, gilt der Zuschlagsbeschluss als rechtsgültig, die Immobilie wechselt den Besitzer. Der Zuschlagsbeschluss beinhaltet einen Räumungstitel und eine gesonderte Räumungsklage für den Fall, dass der alte Eigentümer nicht auszieht, ist damit nicht nötig.
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