Zinsen
27. November 2019Zuschlagsbeschluss
27. November 2019Zur Absicherung eines Darlehens können zusätzlich zur Grundschuld auf dem Beleihungsobjekt, die üblicheweise als Sicherheit dient, Zusatzsicherheiten vereinbart werden. Zu den Zusatzsicherheiten zählen Bürgschaften von Arbeitgebern oder Verwandten, die Abtretung von Ansprüchen aus Kapital- und Risikolebensversicherungen oder auch aus Bausparverträgen sowie die Grundschuld auf eine weitere Immobilie oder die Verpfändung von Bankguthaben oder Wertpapieren.
Banken verlangen in der Regel Zusatzsicherheiten, wenn die Bonität des Darlehensnehmers zusammen mit der Grundschuld aus Sicht des Kreditinstituts nicht als Besicherung des Darlehens ausreicht.
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