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Zinsbindungsfrist
27. November 2019
Zusatzsicherheit
27. November 2019
Published by Bodo Himmelsbach on 27. November 2019
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Zinsen sind auf dem Kapitalmarkt das Entgelt für über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassene Geldmittel. Zinsen zahlt im Falle eines Darlehens also der Empfangende (Darlehensnehmer) dem Überlasser (Kreditinstitut). Rechtliche Grundlage ist der Darlehensvertrag. 

Vor der Entstehung des Geldes gab es bereits den sogenannten Naturalzins. Dieser wurde erhoben, wenn vor der Aussaat Getreide geliehen wurde, das dann nach der Ernte mit einem Aufschlag von 50 und mehr Prozent zurückgezahlt werden musste – nämlich der gedachten Ertragseinbuße des Getreideverleihers bei idealer Ernte.

Aus dem Naturalzins bezieht der Geldzins bis heute seine Legitimation, obwohl dieser letztlich anderen Wurzeln entspringt. Sein Ursprung lag in den Kosten für Herstellung, Verwahrung, Verwaltung und Transport des Münzgeldes. Die Zinsen standen, anders als beim Naturalzins nicht mehr im Verhältnis zum Ertragsausfall, sondern zu den Herstellungskosten des Münzgeldes.

Seit Einführung der Banknoten als Zahlungsmittel, sind die Herstellungskosten nicht mehr ausschlaggebend für die Zinsgestaltung. In Zeiten globaler Kapitalmärkte sind die aktuellen Marktzinsen von vielen geldmarktpolitischen Faktoren abhängig und auch von Experten nur schwer zu prognostizieren. Zugrunde liegt in der Marktwirtschaft das Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Die Gestaltung der Leitzinsen ist für die Zentralbanken ein geldmarktpolitisches Instrument, um den Export anzukurbeln, die Inflation zu senken, etc.

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Glossarbegriffe:
  • Darlehensvertrag
  • Herstellungskosten
  • Legitimation
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