Ausbauhaus
26. November 2019Auszahlungskurs
26. November 2019Als Außenanlagen werden alle Flächen oder Grundflächen eines bebauten Grundstücks bezeichnet, die außerhalb des Gebäudes selbst liegen.
Hierzu gehören beispielsweise Garagen, Stellplätze, Gartenanlagen, Zufahrten, Pflasterungen und Befestigungen von Wegen und nicht zuletzt die Ver- und Entsorgungsleitungen vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze.
Die Außenanlagen sind Bestandteil des Wertes der gesamten Immobilie. Zur Ermittlung des Sachwertes beispielsweise werden sie nach ihrer Beschaffenheit und den verwendeten Materialien beurteilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Garten gärtnerisch gut gelungen ist. Es zählen die Beschaffungswerte der Bepflanzung, Einfriedungen, Garagen, Stellplätze und sonstigen Anlagen.
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