Baumängel
26. November 2019Bauordnung
26. November 2019Die Baunebenkosten sind Teil der Baukosten. Sie beinhalten alle Aufwendungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes und der Außenanlagen, dem Kauf und der Erschließung des Grundstücks stehen.
Zu den Baunebenkosten zählen die Planungskosten z. B. Honorare für Architekten, Statiker, Ingenieure, Sachverständige. Des Weiteren beinhalten die Baunebenkosten alle behördlichen Gebühren (z. B. Baugenehmigung), die Finanzierungskosten (Zinsen, Disagio usw.) und Versicherungen, die im Zusammenhang mit dem Bau stehen. Streng genommen können auch alle Aufwendungen wie Telefonkosten, Fahrtkosten des Bauherrn, Kosten für Kopien u. ä. zu den Baunebenkosten gezählt werden.
Viele Bauherren unterschätzen die Baunebenkosten, da diese aber nicht selten mit mehr als 10% der Gesamtkosten zu Buche schlagen, sollten sie bei der Kalkulation des Finanzierungsbedarfes nicht vernachlässigt werden.
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