Bauantrag
26. November 2019Baubeschreibung
26. November 2019Wer eine nichtgenehmigungspflichtige, aber anzeigenpflichtige Baumaßnahme plant, braucht zwar keine Baugenehmigung, muss aber sein Vorhaben der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzeigen. Grundsätzlich ist die Bauanzeige in ihrer Form ein Baugenehmigungsverfahren, allerdings im Vergleich zum Bauantrag in wesentlich vereinfachter Form.
Folgende Unterlagen müssen für eine Bauanzeige eingereicht werden: Entwurf des Bauvorhabens, Lageplan, Erklärung, dass die Voraussetzungen für das Verfahren vorliegen und, dass der Entwurf dem öffentlichen Baurecht entspricht, sowie die Erklärung eines Sachverständigen. Eine Entwässerungsgenehmigung ist gegebenenfalls zusätzlich einzuholen.
Erhebt die Bauaufsichtsbehörde 4 Wochen nach Eingang der Bauanzeige keine Einwände, so gilt das Vorhaben in der Regel als genehmigt.
Welche Bauvorhaben anzeigepflichtig sind, ergibt sich aus der Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer. Details erfahren Sie bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder von einem Sachverständigen (z. B. Architeckt, Bauingenieur). Siehe auch Baugenehmigung.
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