Beglaubigung
26. November 2019Beleihungsauslauf
26. November 2019Als Sicherheit für eine Immobilienfinanzierung dient in der Regel die Beleihung der zu finanzierenden Immobilie. Durch Eintrag der Beleihung ins Grundbuch, sichern sich Kreditinstitute gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab.
Grundlage für die Höhe der Beleihung und damit die Vergabe des Darlehens sind der Beleihungswert und die Beleihungsgrenze des Objekts. Hierbei wird bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers davon ausgegangen, dass das Objekt zwangsversteigert werden muss. Damit ist der Beleihungswert immer niedriger als der eigentliche Marktwert der Immobilie. Auch Baugrundstücke können für eine Beleihung herangezogen werden.
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