Beleihungsauslauf
26. November 2019Beleihungsobjekt
26. November 2019Kreditinstitute beleihen Immobilien nur bis zu einer bestimmten intern festgelegten Beleihungsgrenze. Da die Beleihung als Sicherheit für das auzugebende Darlehen dient, ist die Beleihungsgrenze der ausschlaggebende Faktor für die maximale Höhe des Darlehens. Sie errechnet sich aus einem prozentualen Abschlag vom festgelegten Beleihungswert.
Bei Immobilien wird beispielsweise davon ausgegangen, dass das Objekt im Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers zwangsversteigert werden muss. Das wird auch bei der Feststellung des Beleihungswertes berücksichtigt, der immer unter dem Marktwert liegt. Außerdem berücksichtigt die Beleihungsgrenze mögliche Wertschwankungen und andere für die Kreditsicherheit relevante Faktoren.
Die Beleihungsgrenze kann zwischen 40 % und 80 % des errechneten Beleihungswertes der Immobilie liegen. Hundertprozentfinanzierungen gewähren Kreditinstitute selten und wenn dann nur bei Keditnehmern mit hohem Einkommen und zusätzlichen Sicherheiten.
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