Ein Realkredit ist ein Kredit, der durch eine grundpfandrechtliche Besicherung abgesichert wird. Im Gegensatz zum Personalkredit erfolgt die Besicherung also ausschließlich anhand eines „real“ existierenden Wertes, z. B. über den Verkehrswert einer Immobilie. In der Regel vergeben Kreditinstitute Realkredite nur bis zu einer Beleihungsgrenze von 60%, wobei Abweichungen verbunden mit schlechteren Konditionen möglich sind.
Die Eintragung der Grundschuld muss bei einem Realkredit erstrangig erfolgen, davon ausgenommen sind Bauspardarlehen. Theoretisch können reine Realkredite bis zu einer Beleihungsgrenze von 60% auch ohne Prüfung der Bonität bzw. der Einkommenssituation des Kreditnehmers erfolgen, da die notwendige Sicherheit für den Darlehensgeber über das Grundpfandrecht vorhanden ist. In der Praxis werden Realkredite jedoch meist in Kombination mit anderen Darlehensformen bzw. einer zusätzlichen Absicherung über die Bonitätsprüfung des Antragstellers vergeben.
Typischerweise sind Realkredite Darlehen mit langen Laufzeiten und relativ hohen Darlehenssummen.
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