Bewirtschaftungskosten
26. November 2019Bonität
26. November 2019Der Bodenrichtwert ist eine durchschnittliche Bemessungsgrundlage für die Bewertung von Grundstücken. Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert ist, muss der Bodenwert (Verkehrswert) eines Grundstückes anhand seiner Besonderheiten geschätzt werden.
Als Bodenrichtwerte gelten demnach durchschnittliche Lagewerte des Bodens für jedes Gemeindegebiet unter Berücksichtigung des Entwicklungszustands. Für seine Ermittlung werden Größe, Lage, Zuschnitt, Beschaffenheit und Grad der Erschließung des Grundstücks herangezogen. Grundlage für Bodenrichtwerte sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweiten Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden.
In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die Bodenrichtwerte sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils zum Ende eines Kalenderjahres von der Gemeinde zu ermitteln. Sie dienen auch der steuerlichen Bewertung von Grundbesitz. Auskünfte zu Bodenrichtwerten erteilen die zuständigen Gutachterausschüsse.
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