Als Verkehrswert oder Marktwert wird der aktuelle Wert einer Immobilie bezeichnet. Der Verkehrswert entspricht demnach dem Preis, den eine Immobilie zum aktuellen Zeitpunkt durch Verkauf auf dem freien Markt sicher erzielen würde.
Bei der Ermittlung des Verkehrtswertes spielt die Aktualität eine große Rolle. Der Verkehrswert gilt streng genommen nur für den Wertermittlungsstichtag, da er sich aus den Verhältnissen am Grundstücksmarkt zu diesem speziellen Datum ergibt.
Der Verkehrswert wird von einem Sachverständigen bestimmt, der mindestens zwei anerkannte Wertermittlungsverfahren anwendet und den Verkehrswert dann aus allen wertbeeinflussenden Kriterien ableitet. Bei unbebauten Grundstücken von gleicher Größe und in gleicher Lage sowie bei baugleichen Eigentumswohnungen kann das Vergleichswertverfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes angewendet werden.
Der Beleihungswert, den ein darlehensgebendes Institut als Besicherung des Darlehens heranzieht, liegt immer unter dem Verkehrswert. Er bezieht sich wiederum auf den gedachten Wert, den eine Immobilie auch durch Zwangsversteigerung jederzeit sicher erzielen kann.
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