Erschließung
26. November 2019Ertragswert / Ertragswertverfahren
26. November 2019Erst wenn ein Grundstück erschlossen ist, darf auf ihm gebaut werden. Die Erschließung selbst ist im Regelfall Aufgabe der Gemeinde. Bis zu 90% der Kosten trägt allerdings der Grundstückseigentümer.
Erschließungskosten sind Ländersache und damit regional unterschiedlich. Sie bewegen sich allerdings oft im 5-stelligen Bereich und sollten keinesfalls unterschätzt oder gar in der Kalkulation vergessen werden. Wer ein kürzlich erschlossenes Grundstück kaufen möchte, sollte sich im Vorfeld bei der Stadt oder Gemeinde erkundigen, ob die Erschließungskosten schon komplett entrichtet wurden bzw. welche Erschließungskosten noch zu zahlen sind und ob weitere Erschließungsmaßnahmen geplant sind. Noch offene Erschließungskosten erhöhen den Grundstückspreis oft deutlich. Sind die Erschließungskosten noch nicht bezahlt oder sollte das Grundstück noch gar nicht erschlossen sein, ist es für den künftigen Bauherrn wichtig, einen Überblick über die zu erwartende finanzielle Belastung zu bekommen.
Die Erschließungskosten setzen sich aus den Anschlusskosten des Grundstücks an die Grundversorgung, wie Kanalisation, Wasser- und Energieversorgung zusammen. Aber auch die anteiligen Kosten für die Verkehrserschließung, Straßenbau, Geh- und eventuell Radweg sowie Beleuchtung und etwaige Anlegung von Grünflächen, Kinderspielplätzen und Lärmschutzmaßnahmen sowie Telefon, DSL- und Kabelanschluss sind zu berücksichtigen.
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