Erst wenn ein Grundstück erschlossen ist, darf auf ihm gebaut werden. Die Erschließung selbst ist im Regelfall Aufgabe der Gemeinde. Bis zu 90% der Kosten trägt allerdings der Grundstückseigentümer.
Erschließungskosten sind Ländersache und damit regional unterschiedlich. Sie bewegen sich allerdings oft im 5-stelligen Bereich und sollten keinesfalls unterschätzt oder gar in der Kalkulation vergessen werden. Wer ein kürzlich erschlossenes Grundstück kaufen möchte, sollte sich im Vorfeld bei der Stadt oder Gemeinde erkundigen, ob die Erschließungskosten schon komplett entrichtet wurden bzw. welche Erschließungskosten noch zu zahlen sind und ob weitere Erschließungsmaßnahmen geplant sind. Noch offene Erschließungskosten erhöhen den Grundstückspreis oft deutlich. Sind die Erschließungskosten noch nicht bezahlt oder sollte das Grundstück noch gar nicht erschlossen sein, ist es für den künftigen Bauherrn wichtig, einen Überblick über die zu erwartende finanzielle Belastung zu bekommen.
Die Erschließungskosten setzen sich aus den Anschlusskosten des Grundstücks an die Grundversorgung, wie Kanalisation, Wasser- und Energieversorgung zusammen. Aber auch die anteiligen Kosten für die Verkehrserschließung, Straßenbau, Geh- und eventuell Radweg sowie Beleuchtung und etwaige Anlegung von Grünflächen, Kinderspielplätzen und Lärmschutzmaßnahmen sowie Telefon, DSL- und Kabelanschluss sind zu berücksichtigen.
Telefon +49 341 303 450-0
E-Mail kontakt@vb-select.de
Die Dienstleistungen auf dieser und den folgenden Seiten bieten Ihnen die VB Select AG und die namentlich genannten Kooperationspartner jeweils auf eigene Rechnung und auf eigene Haftung an. Ausgenommen sind Wertpapierdienstleistungen im nachfolgend dargestellten Umfang:
Als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bietet Ihnen die VB Select AG die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
Die Dienstleistungen auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen auf eigene Rechnung und auf eigene Haftung an. Ausgenommen sind Wertpapierdienstleistungen.
Als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bieten wir die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.