Zu den Geldbeschaffungskosten oder Finanzierungskosten gehören alle Kosten zur Kreditbeschaffung. Das sind beispielsweise:
Geldbeschaffungskosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Sie mindern damit im Jahr ihrer Entstehung den steuerpflichtigen Gewinn. Dies gilt jedoch nur, wenn die Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, im Fall einer Immobilie mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Finanzierungskosten bzw. Geldbeschaffungskosten, die der Käufer einer Immobilie vom Verkäufer übernimmt (z. B. Zinsen für bereits bestehende Kredite), gelten als Anschaffungskosten und können damit nicht sofort steuerlich geltend gemacht werden, sondern nur abgeschrieben werden.
Wird eine Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, sind die Geldbeschaffungskosten nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Sie gehören vielmehr zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung.
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Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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