Fremdkapital
27. November 2019Gemarkung
27. November 2019Zu den Geldbeschaffungskosten oder Finanzierungskosten gehören alle Kosten zur Kreditbeschaffung. Das sind beispielsweise:
- Bearbeitungskosten
- Provisionen für die Vermittlung von Darlehen
- Gutachterkosten
- Notargebühren
- Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld
- Disagio
- Zinsen
Geldbeschaffungskosten sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Sie mindern damit im Jahr ihrer Entstehung den steuerpflichtigen Gewinn. Dies gilt jedoch nur, wenn die Finanzierungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen, im Fall einer Immobilie mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Finanzierungskosten bzw. Geldbeschaffungskosten, die der Käufer einer Immobilie vom Verkäufer übernimmt (z. B. Zinsen für bereits bestehende Kredite), gelten als Anschaffungskosten und können damit nicht sofort steuerlich geltend gemacht werden, sondern nur abgeschrieben werden.
Wird eine Immobilie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, sind die Geldbeschaffungskosten nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Sie gehören vielmehr zu den nicht abzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung.
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