Neben der Grundschuld wird oft zur Absicherung eines Darlehens noch der sogenannte Grundschuldzins im Grundbuch (Abt. III) eingetragen. Er dient dem Darlehensgeber als zusätzliche Sicherheit bei Zahlungsunfahigkeit des Darlehensnehmers.
Mit dem Grundschuldzins sollen Verpflichtungen des Darlehensnehmers abgesichert werden, die über die Darlehenssumme hinausgehen, wie beispielsweise Darlehenszinsen, Kosten für eine Zwangsversteigerung, etc. Der Grundschuldzins ist unabhängig von der Darlehensforderung und in der Regel deutlich höher (meist 15% bis 20%) als der Darlehenszinssatz.
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Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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