Grundsteuer
27. November 2019Grundschuldbestellung
27. November 2019Als Grundstück wird ein räumlich abgegrenzter, durch Vermessung definierter Teil der Erdoberfläche bezeichnet. Grundstücke sind im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder unter einer eigenen Nummer auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt verzeichnet und bestehen aus einem oder mehreren Flurstücken, die räumlich getrennt liegen können. Man unterscheidet hier zwischen Personalfolium und Realfolium. Beim Realfolium ist das Ordnungskriterium das Grundstück selbst, während es beim Personalfolium der Eigentümer ist. Bestehende Grundstücke können unter Umständen im Grundbuch zusammengefasst oder geteilt werden.
Zum Grundstück gehören seine wesentlichen Bestandteile, wie beispielsweise mit dem Grund und Boden fest verbundene Gebäude.