Kapitalanleger
27. November 2019Kaufnebenkosten
27. November 2019Kann ein Darlehensnehmer aus seinen Einkünften genügend Cashflow generieren, um alle mit dem Darlehen verbundenen Verpflichtungen fristgerecht und dauerhaft zu tragen, verfügt er über die sogenannte Kapitaldienstfähigkeit. Die Kapitaldienstfähigkeit ist damit Bestandteil der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers.
Im Rahmen der Bonitätsprüfung beurteilt der Darlehensgeber, ob sein Kunde bzw. Kreditnehmer die nötige Kapitaldienstfähigkeit mitbringt, um Zins- und Tilgungsleistungen (Kapitaldienst) zu den vereinbarten Terminen aus seinen Einkünften bezahlen zu können, ohne dass Kreditsicherheiten verwertet werden müssen. Letztere dienen dem Kreditinstitut lediglich als Absicherung im Falle einer unvorhergesehenen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers.
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