Nichtabnahmeentschädigung
27. November 2019Nießbrauch
27. November 2019Die Nichtrevalutierungsbestätigung, auch Einmalvalutierungserklärung genannt, ist eine Bestätigung des im Grundbuch vorrangig eingetragenen Gläubigers, aus der hervorgeht, in welcher Höhe die Grundschuld noch besteht (valutiert). Vor allem ist in der Nichtvalutierungsbestätigung eine Verpflichtung enthalten, keine Neuvalutierung vorzunehmen.
Mit der Nichtvalutierungsbestätigung versichert also der im Grundbuch vorrangig eingetragene Gläubiger einer Grundschuld dem nachrangig eingetragenen Gläubiger, dass er den getilgten Anteil der Grundschuld nicht ohne Rücksprache neu in Anspruch nehmen wird.
Nachrangige Gläubiger verlangen oftmals vor einer Kreditbewilligung eine Nichtvalutierungsbestätigung.
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