Über die sogenannte Refinanzierung sorgen Kreditinstitute für Liquidität, um wiederum eigene Darlehen vergeben zu können. Die Refinanzierung dient also der Kapitalbeschaffung eines Kreditinstituts. Das kann auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen. Zum Einen über den Kapitalmarkt (in Form von Schuldverschreibungen, Anleihen und Pfandbriefen) und zum Anderen über den Geldmarkt (in Form von Einlagen anderer Banken oder institutionellen Teilnehmern des Marktes). Dabei ist der anteilige Einsatz von Eigenkapital vom Gesetzgeber vorgeschrieben (KWG § 10 Abs. 1 Definition und Zusammensetzung der Eigenmittel).
Universalbanken können ihre Refinanzierung zu einem gewissen Prozentsatz durch Spareinlagen der eigenen Kunden vornehmen. Hinzu kommen Sparbriefe, Schuldverschreibungen und die Geldaufnahme im Interbankenhandel oder bei der Zentralbank. Hypothekenbanken refinanzieren sich dagegen durch die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalobligationen.
Jede Refinanzierung birgt auch ein Risiko, weil die anfallenden Kosten maßgeblich von der Prognose über die künftige Zinsentwicklung am Geld- und am Kapitalmarkt geprägt sind. Je weiter die vorherzusagenden Preise in der Zukunft liegen, umso unsicherer die Prognose, umso höher sind in der Regel die Kosten für das Kreditinstitut. Dies wirkt sich auf die Darlehenskonditionen aus, die das entsprechende Institut an seine Kunden vergibt.
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