Zur Ermittlung des Beleihungswertes wird ein Sachverständiger herangezogen, der den Beleihungswert mittels eines Wertgutachtens einschätzt. Die dabei entstehenden Gebühren werden als Schätzkosten bezeichnet. Der Beleihungswert orientiert sich am geschätzen Wert der Immobilie, der jederzeit langfristig durch Verkauf oder Zwangsversteigerung erzielt werden kann. Damit ist er die Grundlage für eine Absicherung des Darlehens über die Grundschuld.
Oftmals sind die Schätzkosten im Vertrag mit einer Pauschale zwischen 100 und 500 Euro aufgeführt. Sie werden mitunter auch als Wertermittlungsgebühr oder Kosten für die Objektbesichtigung bezeichnet. Manche Darlehensgeber erheben die Schätzkosten sogar prozentual zum Finanzierungswert.
Kreditinstitute sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, anhand von Wertgutachten zu entscheiden, ob sie ein Darlehen für eine Immobilie vergeben oder nicht. Daher sind die Schätzkosten laut Urteil des Landgerichtes Stuttgart vom Kreditgeber zu tragen und können nicht auf den Kunden abgewälzt werden.
« Back to Glossary IndexTelefon +49 341 303 450-0
E-Mail kontakt@vb-select.de
Die Dienstleistungen auf dieser und den folgenden Seiten bieten Ihnen die VB Select AG und die namentlich genannten Kooperationspartner jeweils auf eigene Rechnung und auf eigene Haftung an. Ausgenommen sind Wertpapierdienstleistungen im nachfolgend dargestellten Umfang:
Als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bietet Ihnen die VB Select AG die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
Die Dienstleistungen auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen auf eigene Rechnung und auf eigene Haftung an. Ausgenommen sind Wertpapierdienstleistungen.
Als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bieten wir die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.