Sanierung
27. November 2019Schenkung
27. November 2019Zur Ermittlung des Beleihungswertes wird ein Sachverständiger herangezogen, der den Beleihungswert mittels eines Wertgutachtens einschätzt. Die dabei entstehenden Gebühren werden als Schätzkosten bezeichnet. Der Beleihungswert orientiert sich am geschätzen Wert der Immobilie, der jederzeit langfristig durch Verkauf oder Zwangsversteigerung erzielt werden kann. Damit ist er die Grundlage für eine Absicherung des Darlehens über die Grundschuld.
Oftmals sind die Schätzkosten im Vertrag mit einer Pauschale zwischen 100 und 500 Euro aufgeführt. Sie werden mitunter auch als Wertermittlungsgebühr oder Kosten für die Objektbesichtigung bezeichnet. Manche Darlehensgeber erheben die Schätzkosten sogar prozentual zum Finanzierungswert.
Kreditinstitute sind jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, anhand von Wertgutachten zu entscheiden, ob sie ein Darlehen für eine Immobilie vergeben oder nicht. Daher sind die Schätzkosten laut Urteil des Landgerichtes Stuttgart vom Kreditgeber zu tragen und können nicht auf den Kunden abgewälzt werden.
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