Die Tilgungsverrechnung sagt aus, zu welchem Zeitpunkt die vereinbarte Tilgung mit der Restschuld des Darlehensbetrags verrechnet wird. Damit hat der Zeitpunkt der Tilgungsverrechnung Auswirkungen auf die Höhe der Zinsen.
Im Klartext heißt das: Findet die Tilgungsverrechnung des Kreditinstituts nur vierteljährlich, halbjährlich oder gar jährlich statt, zahlt der Darlehensnehmer Zinsen auf eine höhere Restschuld, obwohl er monatlich getilgt hat.
Von einer sofortigen Tilgungsverrechnung spricht man, wenn die Tilgung bei Fälligkeit der Rate sofort verrechnet wird. Diese Regelung ist für den Darlehensnehmer am günstigsten. Die Modalitäten der Tilgungsverrechnung sind im Darlehensvertrag festgeschrieben.
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Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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