Vorfälligkeitsschutz
27. November 2019Vorkaufsrecht
27. November 2019Wer als Inhaber eines Bausparvertrages seine Wunschimmobilie gefunden hat, obwohl er das Mindestbausparguthaben noch nicht angespart hat, kann sich über ein Vorfinanzierungsdarlehen seinen Traum dennoch erfüllen.
Der Vorfinanzierungskredit entspricht in seiner Höhe meist der Bausparsumme. Der Bausparer erhält also den gesamten Betrag seines Bausparvertrages sofort, obwohl der vereinbarte Prozentsatz der Bausparsumme noch nicht angespart wurde. Das Vorfinanzierungsdarlehen wird zu marktüblichen Zinsen ausgegeben, der Darlehensnehmer muss keine Tilgung leisten. Gleichzeitig laufen die monatlichen Sparraten für den Bausparvertrag weiter.
Sobald der Bausparvertrag dann zuteilungsreif ist, erhält der Bausparer die vereinbarte Bausparsumme, der Vorfinanzierungskredit wird durch diese abgelöst und die normale Rückzahlung des Bauspardarlehens beginnt.
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