Vorfälligkeitsentschädigung
27. November 2019Vorfinanzierungsdarlehen
27. November 2019Wenn der Darlehensnehmer seine grundpfandrechtlich abgesicherte Immobilie z. B. wegen eines berufsbedingten Umzugs, Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Todesfall während der Zinsbindungsfrist verkaufen und das Darlehen vorzeitig zurückführen muss, fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Diese richtet sich nach der Restschuld, der Restlaufzeit und der aktuellen Situation an den Zinsmärkten und kann von beträchtlicher Höhe sein.
Mit dem Vorfälligkeitsschutz bzw. einer Vorfälligkeitsversicherung kann man solche Fälle bereits bei Abschluss des Darlehens absichern, so dass keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Der Vorfälligkeitsschutz wird meist zusätzlich zum Darlehensvertrag vereinbart und liegt in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro. In manchen Fällen wird die Gebühr für den Vorfälligkeitsschutz mit dem Darlehen verrechnet, d. h. es entsteht keine einmalige Gebühr, sondern die Kosten werden auf die monatlichen Raten umgelegt. Auch ein Zinsaufschlag zur Absicherung ist möglich.
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