Wohnungsbauprämie
27. November 2019Wohnwirtschaftliche Zwecke
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Der Begriff Wohnungseigentum bezieht sich auf die Eigentumsverhältnisse an einer Eigentumswohnung. Das Wohnungseigentum beschreibt die Summe des Eigentums, d. h. das Sondereigentum an der ausschließlich durch den Eigentümer genutzten Eigentumswohnung sowie den Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
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