Zwangsversteigerung
27. November 2019Zweckerklärung
27. November 2019Die Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung von Ansprüchen eines Gläubigers mit staatlichen Machtmitteln. Bezogen auf Immobilien ist die Zwangsversteigerung das gebräuchlichste Zwangsvollstreckungsverfahren.
Sofern ein Darlehen grundpfandrechtlich abgesichert ist und der Darlehensnehmer seine Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht mehr erfüllen kann, ist der Darlehensgeber als Grundpfandrechtsgläubiger berechtigt, die Zwangsvollstreckung in die Immobilie zu veranlassen. Wird der Gläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung bzw. Zwangsversteigerung voll befriedigt, so erlischt das Grundpfandrecht.
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