Grundflächenzahl
27. November 2019Grundschuld
27. November 2019Unter einem Grundpfandrecht versteht man das Pfandrecht an einem Grundstück. Zu den Grundpfandrechten gehören Grundschuld, Hypothek und Rentenschuld. Grundpfandrechte dienen unter anderem als Sicherheit für ein Darlehen bzw. einen Kredit. Der Kreditgeber lässt das Grundpfandrecht als Sicherheit für das eingeräumte Darlehen im Grundbuch eintragen. Durch ein Grundpfandrecht hat der Gläubiger (Darlehensgeber) im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners das Recht, das Grundstück durch Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung beispielsweise zu verwerten. Die Eintragung eines Grundpfandrechts erfolgt in Abteilung III des Grundbuchs.
Als Sicherheit für ein Darlehen eignen sich im Grunde Hypothek und Grundschuld. Wobei Banken der Grundschuld eindeutig den Vorzug geben, insbesondere weil sie auf Dritte übertragbar und an keine bestimmte Forderung geknüpft ist. Sie kann demnach auch als Sicherheit für weitere Kredite genutzt werden. Außerdem besteht bei der Grundschuld eine dingliche Haftung (das Grundstück haftet, nicht der Darlehensnehmer). Die Rentenschuld hat als Kreditsicherheit heutzutage keine Bedeutung mehr.
Die Eintragung oder Löschung eines Grundpfandrechts im Grundbuch ist kostenpflichtig. Die Gebühren setzen sich aus den Eintragungsgebühren des Grundbuchamts sowie den Notarkosten für Beurkundung und Beglaubigung zusammen.
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