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Courtage
26. November 2019
Darlehensbewilligung
26. November 2019
Published by Bodo Himmelsbach on 26. November 2019
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Ein Damnum ist der seltener verwendete Begriff für Disagio.

Es ist damit eine Zinsvorauszahlung gemeint, durch die der Sollzins gesenkt wird. Das Darlehen wird nicht in voller Höhe (100%) ausgezahlt, sondern z. B. bei einem Disagio/Damnum von 5% nur zu 95%. Der Kreditnehmer muss aber insgesamt 100 % verzinsen und zurückzahlen. Damit ist ein Disagio eine Zinsvorauszahlung und reduziert den Nominalzinssatz.Die monatliche Tilgung wird – über den Zeitraum der Zinsbindung – niedrig gehalten. Wegen des nicht ausgezahlten Disagios ist jedoch ein höherer Kreditbetrag aufzunehmen, zu verzinsen und zurückzuzahlen als bei einem Kredit ohne Disagio. Die Darlehensaufnahme mit einem Disagio ermöglicht dementsprechend einen niedrigeren Nominalzinssatz während des Zeitraumes, für den das Disagio vorausbezahlt wurde. Der effektiv zu zahlende Zinssatz bleibt allerdings gleich. Diese Variante kann für Kapitalanleger interessant sein, denn ein Disagio ist steuerlich absetzbar. Es gehört zu den Geldbeschaffungskosten, die als Werbekosten geltend gemacht werden können. Private Selbstnutzer einer Immobilie profitieren in der Regel nicht vom Disagio.

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